Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 655 - 0
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Ein Beitrag wird für Grundstücke erhoben, die baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden bzw. genutzt werden können und denen die Möglichkeit zum Anschluss an eine Entwässerungseinrichtung, die hergestellt oder ausgebaut wurde, geboten wird.
Die Beitragspflicht entsteht, wenn die öffentliche Entwässerungseinrichtung betriebsfertig hergestellt ist und das Grundstück bebaut und angeschlossen ist.
Beitragspflichtige
Beitragspflichtig sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes.
Beitragsmaßstab
Beitragsmaßstab ist die mit einem Nutzungsfaktor gewichtete Grundstücksfläche. Der Nutzungsfaktor ergibt sich aus der Anzahl der Vollgeschosse.
Nutzungsfaktor 1 Vollgeschoss = 1,0; je weiteres Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,5.
Beitragssätze
1,45 € je m² gewichtete Grundstücksfläche, wenn Abwässer in die Teileinrichtung "innerörtliches Kanalnetz" eingeleitet werden können.
1,45 € je m² gewichtete Grundstücksfläche, wenn Abwässer in die Teileinrichtung "Kläranlage einschl. Ortsverbindungssammler" eingeleitet werden können.
Ratenzahlung
Auf Antrag wird eine Vereinbarung abgeschlossen.