Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2018, ist am 13.08.2018 in Kraft getreten.
Danach können Eigentümer von Grundstücken, welche aufgrund des unvertretbar hohen Aufwandes dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) angeschlossen werden sollen, Fördermittel und Darlehen für den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen unter bestimmten Bedingungen beantragen.
Bei Fragen ist Herr Michael Rogge unter 03606 655-214 für Sie da. Gerne beraten wir Sie persönlich und stimmen einen individuellen Entsorgungstermin ab, auch außerhalb unserer Dienstzeiten über den Bereitschaftsdienst.
Zur Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen
Den aktuellen Tourenplan zur Fäkalschlammentsorgung finden Sie hier.