Kontakt
Eichsfeldwerke GmbH

Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 655 - 0
Fax: 03606 655 - 102
E-Mail: info(at)ew-netz.de

An-, Ab- und Ummeldungen für Restmüll

Jeder Eigentümer eines im Kreisgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (§ 5 (1) Abfallsatzung).

An-, Ab- und Ummeldungen von Bewohnern erfolgen nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt, sondern müssen umgehend mitgeteilt werden. Änderungen, die die Abfallentsorgung und Gebührenberechnung betreffen, sind unaufgefordert und unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Dazu gehören:

  • Änderung der Personenanzahl im Haushalt (Haupt- und Nebenwohnsitz)
  • An- bzw. Abmeldung von Haushalten/Gewerbebetrieben auf dem Grundstück
  • Wechsel des Grundstückseigentümers

Für die Änderungsmeldung sind folgende Angaben wichtig:

  • bisherige Anzahl der Bewohner und gemeldeten Gewerbe auf dem Grundstück
  • bisheriger Behälterbestand auf dem Grundstück
  • geänderte Anzahl der Bewohner und gemeldeten Gewerbe ab welchem Datum

Einen Antrag zur An-, Ab- und Ummeldung von Restabfallbehältern finden Sie nachfolgend