Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 655 - 0
Fax: 03606 655 - 102
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Jeder Eigentümer eines im Kreisgebiet liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (§ 5 (1) Abfallsatzung).
An-, Ab- und Ummeldungen von Bewohnern erfolgen nicht automatisch über das Einwohnermeldeamt, sondern müssen umgehend mitgeteilt werden. Änderungen, die die Abfallentsorgung und Gebührenberechnung betreffen, sind unaufgefordert und unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.