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Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde die Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschlossen (Beschluss vom 11. Dezember 2024). Seit 1. Januar 2025 beträgt damit die Abfallgebühr 0,1729 Euro je Volumenliter Restabfall. Als Mindestentleerungsvolumen werden für jede Person monatlich 30 Liter abgerechnet. Zu den Personen zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Bewohner im Sinne der Abfallsatzung. Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für Personen, die nachweislich durchgehend mehr als 6 Monate ortsabwesend sind. Diese bleiben auf Antrag befristet für maximal ein Jahr unberücksichtigt. Danach ist der Nachweis erneut zu erbringen. Das Mindestentleerungsvolumen für Ihren Haushalt entnehmen Sie bitte unserer Abfallgebührentabelle oder dem Mindestgebühren-Rechner.
Zusätzliche Leerungen: Wünschen Sie, dass wir Ihre Tonne häufiger leeren, erhöht sich die Gebühr entsprechend: Für jede zusätzliche Abfuhr wird das Volumen Ihrer Restmülltonne mit dem Gebührensatz von 0,1729 Euro je Liter Restabfall multipliziert (Beispiel: 60-Liter-Behälter: 60 Liter x 0,1729 Euro pro Liter = 10,37 Euro pro Leerung).
Wir haben alle Abfallbehälter im Landkreis Eichsfeld mit einem Mikrochip (Transponder) versehen, durch den wir die Behältnisse den Haushalten genau zuordnen und jede einzelne Leerung individuell registrieren können. Dadurch ermöglichen wir Ihnen eine faire und transparente Abrechnung Ihrer Abfallgebühren. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Abfälle sorgsam trennen, helfen Sie nicht nur, Müll zu vermeiden, sondern sparen auch noch bares Geld!
Entsprechend der Anzahl der Entleerungen und der Größe Ihrer Tonne erhalten Sie zweimal jährlich, jeweils zum 30.06. und zum 31.12., Ihren individuellen und fairen Gebührenbescheid. Bitte beachten Sie, dass bei der Abfuhr immer das komplette Behältervolumen berechnet wird, auch wenn die Tonne nur teilweise gefüllt sein sollte.