Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Ob für die Wohnung, das Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder einen Gewerbebetrieb – der Umstieg auf Fernwärmeversorgung lohnt sich!
Die Fernwärmebelieferung erfolgt zu den allgemeinen Bedingungen der EW Eichsfeldgas GmbH. Unseren Standardvertrag Fernwärme Basis mit der Anlage 1 der Wärmepreisregelung einschließlich der Preisänderungsbestimmungen finden Sie hier:
Grundlage für eine Belieferung mit Fernwärme ist der Abschluss eines Energielieferungsvertrags. Der darin vereinbarte Wärmepreis für die Versorgung von Kleinkunden ohne Leistungsmessung, z. B. einer einzelnen Wohnung, setzt sich aus den Komponenten Arbeits- und Messpreis zusammen. Der Arbeitspreis für die verbrauchte Wärme wird nach dem Brennstoffindex von Erdgas berechnet. Dabei werden die Preisentwicklungen auf dem Beschaffungsmarkt für Erdgas berücksichtigt.
Auch bei größeren Kunden ist der Abschluss eines Energielieferungsvertrages Grundlage für die Fernwärmeversorgung. Der Wärmepreis für die Versorgung von größeren Kunden mit Leistungsmessung, z. B. Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude, Gewerbebetriebe usw., setzt sich aus einem Jahresleistungs-, einem Arbeits- und dem Messpreis zusammen. Der Jahresleistungspreis richtet sich nach dem vereinbarten Anschlusswert des zu versorgenden Gebäudes. Der Arbeitspreis wird ebenfalls nach dem Brennstoffindex von Erdgas berechnet.
Gern erstellen wir für Ihren speziellen Anwendungsfall ein Angebot für die Fernwärmeversorgung oder auch für ein Energiekonzept im Rahmen unseres Energie-Contracting-Modells