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Eichsfeldwerke GmbH

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Energieaudit

Mit der europäischen Energieeffizienzrichtlinie RL 2012/27/EU hat sich die EU zum Ziel gesetzt, die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu steigern. Zur Umsetzung dieser Richtlinie hat die Bundesregierung das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) als nationale gesetzliche Grundlage novelliert. Das aktualisierte EDL-G ist am 22.04.2015 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die die EU-Kriterien für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) nicht erfüllen, zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1
(§§ 8- 8d EDL-G). Das erste Audit war bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Anschließend müssen die Energieaudits spätestens alle vier Jahre wiederholt werden.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 untersucht und analysiert systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in einem Unternehmen. In einem ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und die Untersuchungstiefe des Energieaudits festgelegt. Anschließend werden unternehmensinterne Prozesse und das Nutzerverhalten analysiert. Dieser Schritt ist die Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energiesparmaßnahmen. Dann werden die verschiedenen Maßnahmen anhand von  Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und -maßnahmen in einem Energiebericht zusammengefasst.

Ein Energieaudit ist somit ein erster wichtiger Schritt für Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche oder Größe, ihre Energienutzung zu optimieren und ihre Energieeffizienz kostensparend erfolgreich voranzutreiben.

Ergänzt werden kann das Energieaudit durch ein sogenanntes Energiemonitoring. Hier werden die im Audit ermittelten und auch umgesetzten Ergebnisse jährlich betrachtet und bilden somit die Basis für nachhaltige Energieanwendungen und -optimierungen.

Die langjährige Erfahrung der Mitarbeiter der EW Energie im Bereich der Energieberatung, Planung und Umsetzung von Heizungsanlagen mit und ohne Kraft-Wärme-Kopplung bildet die Grundlage für die Zertifizierung zur Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausuhrkontrolle (bafa).