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Auf der Grundlage der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Erlösobergrenzen wurden die Entgelte für die Netznutzung des Netzgebietes der EW Eichsfeldgas GmbH vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 ermittelt.
Gemäß der Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung vom 31. März 2022 veröffentlichen wir nachfolgend die aktuellen Preisblätter inkl. der Netzentgelte der vorgelagerten Netzbetreiber; vom virtuellen Handelspunkt (VP) bis zum Ausspeisezählpunkt.
§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die EW Eichsfeldgas GmbH hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2025 hiermit nach.
Die EW Eichsfeldgas GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2025 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert.
Wir weisen daher darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis zum 1. Januar 2025 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund derzeit noch ausstehender Bundesnetzagentur-Bescheide oder noch ausstehender behördlicher Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen zu Abweichungen, unter Umständen auch zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte, führen können.