Kontakt
Eichsfeldwerke GmbH

Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 655 - 0
Fax: 03606 655 - 102
E-Mail: info(at)ew-netz.de

Unsere Produkte in der Grund- & Ersatzversorgung

Sie möchten Erdgas ohne vertragliche Bindung zum Kochen, Heizen und Warmwasserbereiten nutzen? Dann sind unsere Allgemeinen Preise im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung genau Ihr Angebot. Je nach Verbrauch kommt der ew.Kleinverbrauchstarif, der ew.Grundpreistarif bzw. der ew.Vollversorgungstarif zur Anwendung, wobei der jeweils für Sie günstigste Tarif je nach Erdgasverbrauch abgerechnet wird. 

Weiterhin gilt: Laut § 36 Energiewirtschaftsgesetz müssen Energieversorgungsunternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Gasversorgung in Niederdruck öffentlich bekanntgeben und im Internet veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen. Die Ersatzversorgung erfolgt nach den Bestimmungen des § 38 EnWG“.

Auf einen Blick

  • im Rahmen der Grundversorgung bieten wir die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis an, der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden
  • Keine Vertragsunterzeichnung notwendig
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen [gemäß „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2512)
  • Die Grundversorgung Erdgas hat keine Erstlaufzeit.
  • Die Ersatzversorgung Erdgas gilt nur im Fall von § 38 EnWG und hat eine maximale Laufzeit von 3 Monaten. Die Beendigung der Ersatzversorgung ist täglich möglich.
  • Der Erdgasverbrauch wird im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung nach dem für den Kunden günstigsten Tarif abgerechnet (Bestabrechnung)

Weitere Informationen zu Ihrem genutzten Produkt finden Sie in unserem Kundenportal

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden und Ersatzbelieferung

Das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Erdgas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die EW Eichsfeldgas GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Erdgas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Erdgasliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Erdgaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Als Grundversorger beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden im Mittel- und Hochdruck im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Individuelle Erdgasprodukte

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Erdgas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag abschließen. So bieten wir neben der Grund- und Ersatzversorgung individuelle Produkte für eine sichere Versorgung mit Erdgas an. Gern beraten wir Sie hierzu oder zu allen Fragen rund um das Thema Erdgas und stehen Ihnen stets als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.